Fliegen ohne Betriebsleitung

Fliegen ohne Betriebsleitung

Der Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) wird grundsätzlich ohne eingesetzte Betriebsleitung betrieben. Zeiten mit eingesetzter Betriebsleitung werden auf der Platzfrequenz bekannt gegeben. Starts und Landungen erfolgen in eigener Verantwortung der Luftfahrzeugführer und nach den veröffentlichten Verfahren.

Selbst-Briefing:
Die Kenntnisnahme der auf dieser Seite dargestellten Informationen und Verfahren ist Voraussetzung für die Nutzung des Flugplatzes im Rahmen des FoBL.

Anerkennung der Flugplatz-Betriebs-Ordnung

Mit Anflug, Start oder Landung auf dem Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) sowie mit dem Betreten des Flugplatzgeländes erkennen Sie die jeweils gültige Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO) als verbindlich an.

Die Nutzung des Flugplatzes erfolgt auf Grundlage der darin enthaltenen Regelungen.

Die aktuelle FBO finden Sie hier.

PPR-Regelung

Die Nutzung des Sonderlandeplatzes Lauterbach (EDFT) ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung (PPR) zulässig. Die PPR-Regelung gilt auch im Rahmen des Fliegens ohne Betriebsleitung (FoBL) uneingeschränkt.

Die PPR-Freigabe ist vor der geplanten Landung über das PPR-Formular zu beantragen. Eine Nutzung des Flugplatzes ohne bestätigte PPR-Freigabe ist unzulässig.

Die PPR-Freigabe gilt erst als erteilt, wenn eine entsprechende Bestätigung durch den Flugplatzbetreiber vorliegt.

Bei Beantragung weniger als 24 Stunden vor der geplanten Landung kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.

Kurzfristige Änderungen werden per E-Mail und/oder durch NOTAM bekannt gegeben.

Das PPR-Formular finden Sie hier.

Verstöße gegen die PPR-Regelung können zum Nutzungsverbot führen.

Besonderheiten

a) Start- und Landebahn
Die 680 m lange und 30 m breite Grasbahn steigt in Richtung Piste 24 an (ca. 40 ft Höhenunterschied). Leistungs- und Rollverhalten sind entsprechend zu berücksichtigen.

b) Windkraftanlagen
Nördlich der Platzrunde (2.000 ft MSL) befinden sich mehrere Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu ca. 2.116 ft MSL. Mit möglichen Turbulenzen und Windscherungen ist zu rechnen. Das Anflugblatt ist zu beachten.

c) Mobilfunkmast im Endanflug Piste 24
Im Endanflug der Piste 24 befindet sich ein Mobilfunkmast mit einer Höhe von ca. 1.254 ft MSL bei einer Schwellenhöhe von ca. 1.169 ft MSL. Der Mast ist bei der Anflugplanung zu berücksichtigen.

d) Hubschrauberverkehr
Am SLP Lauterbach (EDFT) ist regelmäßig mit Hubschrauberverkehr zu rechnen.

e) Wirtschaftswege im Bereich der Start- und Landebahn
Im Bereich der Start- und Landebahn sowie angrenzend befinden sich mehrere landwirtschaftliche Wege, die zur Bewirtschaftung der umliegenden Flächen genutzt werden können. Diese sind im Anflugblatt dargestellt.

Es ist jederzeit mit querendem landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen. Vor Einleitung eines Landeanfluges ist sicherzustellen, dass die Start- und Landebahn frei von kreuzendem Verkehr ist.

Die Abbildungen dienen der Veranschaulichung der örtlichen Gegebenheiten. Maßgeblich sind die veröffentlichten Verfahren und die AIP VFR.

Anflug / Abflug

Der Flugplatz wird in der Regel ohne eingesetzte Betriebsleitung betrieben. An- und Abflüge erfolgen im Rahmen des Fliegens ohne Betriebsleitung (FoBL) in eigener Verantwortung der Luftfahrzeugführer.

Vor An- und Abflug haben sich Luftfahrzeugführer eigenverantwortlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste, der Rollwege und der Betriebsflächen zu überzeugen.

Die veröffentlichten Platzrunden, An- und Abflugverfahren sowie die Angaben der AIP VFR sind verbindlich einzuhalten.

Es sind konsequent Blindmeldungen auf der veröffentlichten Platzfrequenz abzugeben, auch wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug im Platzverkehr befindet.

Flüge zum und vom Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) dürfen ausschließlich unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden.

Flüge in oder aus Staaten außerhalb des Schengen-Raums sind nicht zulässig.

LÄRMSCHUTZ

Zum Schutz der Anwohner sind lärmmindernde Flugverfahren einzuhalten.

Der Überflug der Ortschaften Maar und Wernges während Start und Landung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Ortschaften sind mit einer Mindesthöhe von 2.000 ft AGL zu überfliegen.

Die veröffentlichten Platzrunden und Abflugverfahren sind verbindlich einzuhalten.

Abweichungen von diesen Regelungen sind nur aus Gründen der Flugsicherheit oder aufgrund meteorologischer Bedingungen zulässig.

RollEN

Für Starts in Richtung 06 kann südlich der Start- und Landebahn zum Rollhalt gerollt werden.

Für Starts in Richtung 24 erfolgt das Rollen in der Regel auf der Start- und Landebahn. Die aktuelle Verkehrslage ist zu berücksichtigen.

Funkmeldungen sind rechtzeitig und eindeutig abzugeben.

Abstellen von Luftfahrzeugen

Luftfahrzeuge sind ausschließlich auf den hierfür gekennzeichneten Flächen abzustellen.

Die Sicherung gegen Wegrollen und unbefugte Nutzung obliegt dem jeweiligen Luftfahrzeugführer.

Tanken

Während Zeiten ohne eingesetzte Betriebsleitung ist die Tankstelle grundsätzlich nicht zugänglich. Eine Kraftstoffversorgung kann außerhalb besetzter Zeiten nicht gewährleistet werden.

Landegebühr

Jede Landung auf dem Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) ist gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts oder einer anschließenden Abstellung.

Für jede Landung ist die jeweils gültige Landegebühr gemäß Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO) zu entrichten. Auch Platzrunden mit Aufsetzen (Touch & Go) gelten als gebührenpflichtige Landung.

Zusätzliche Gebühren (z. B. Abstellgebühren) richten sich nach den Regelungen der FBO.

Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister AEROPS.

Ein eigenes AEROPS-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Aushang am Turm (C) befindet sich ein QR-Code, über den eine Zahlung auch ohne registriertes Konto möglich ist.

Weitere Informationen zu AEROPS finden Sie hier.

Eine Übersicht der aktuellen Lande- und Abstellgebühren finden Sie hier.

Hauptflugbuch

Während Zeiten ohne eingesetzte Betriebsleitung sind Start- und Landemeldungen innerhalb von 12 Stunden durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu übermitteln. Die Eintragung erfolgt elektronisch in das Hauptflugbuch des SLP Lauterbach (EDFT) über eines der folgenden Systeme:

Papiermeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Verpflichtung zur Meldung ergibt sich aus der Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO).

Die Übermittlung der Meldungen ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Landegebühren.

VErkehrssicherung

Der Flugplatz wird regelmäßig kontrolliert. Zusätzlich erfolgen bedarfsorientierte Überprüfungen der Betriebsflächen.

Unabhängig davon haben sich Luftfahrzeugführer vor Aufnahme des Flugbetriebs eigenverantwortlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Start- und Landebahn, der Rollwege sowie der sonstigen Betriebsflächen zu überzeugen.

Sind erkennbare Mängel vorhanden und lassen sich diese nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig.

Festgestellte Mängel sind dem Flugplatzbetreiber unverzüglich per E-Mail oder – in dringenden Fällen – telefonisch zu melden.

E-Mail: PIREP@EDFT.INFO

Mobil: (0175) 7486189 (Udo Ziegler)
​Mobil: (0151) 40330494 (Harald Günther)

Die gesetzlichen Pflichten des Flugplatzbetreibers bleiben unberührt.

Betriebsübergang zum Fliegen mit Betriebsleitung 

Unter bestimmten betrieblichen Bedingungen (z. B. Mischbetrieb von Motorflug und Segelflug mit Windenstart, Gleitschirmbetrieb, Kunstflug oder Modellflug) wird eine Betriebsleitung eingesetzt.

Der Beginn und das Ende des Betriebs mit eingesetzter Betriebsleitung werden auf der veröffentlichten Platzfrequenz bekannt gegeben.

Während dieser Zeiten gelten die entsprechenden Regelungen gemäß Flugplatz-Benutzungsordnung.

Feuerlöscher 

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich in der Nähe der Eingangstür des Turms (C) sowie an der Tankstelle (T).

AlARMplan und Unfallmeldung

Im Falle eines Unfalls sind die vorgeschriebenen Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß Alarmplan durchzuführen.

Der Alarmplan des SLP Lauterbach (EDFT) ist hier einsehbar. Er ist zudem am Turm (C) gut sichtbar ausgehängt.