Gebührenordnung
LANDE-Gebühren
- Motorflugzeuge / Hubschrauber ohne Lärmschutz … 6,00 €
- Motorflugzeuge / Hubschrauber mit Lärmschutz … 5,00 €
- Motorsegler ohne Lärmschutz … 5,00 €
- Motorsegler mit Lärmschutz … 4,00 €
- Segelflugzeuge … 4,00 €
- Ultraleichtflugzeuge … 4,00 €
- Gewerblich genutzte Luftfahrzeuge … 6,00 €
Abstell-Gebühren
- Alle Luftfahrzeuge je Nacht … 5,00 €
- Hangar-Stellplatz … auf Anfrage
Bezahlung Landegebühr
Jede Landung auf dem Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) ist gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts oder einer anschließenden Abstellung.
Für jede Landung ist die jeweils gültige Landegebühr gemäß Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO) zu entrichten. Auch Platzrunden mit Aufsetzen (Touch & Go) gelten als gebührenpflichtige Landung.
Zusätzliche Gebühren (z. B. Abstellgebühren) richten sich nach den Regelungen der FBO.
Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister AEROPS.
Ein eigenes AEROPS-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Aushang am Turm (C) befindet sich ein QR-Code, über den eine Zahlung auch ohne registriertes Konto möglich ist.