Piloteninfo/PPR
Fliegen ohne Betriebsleitung
Der Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) wird grundsätzlich ohne eingesetzte Betriebsleitung betrieben. Starts und Landungen erfolgen dann in eigener Verantwortung der Luftfahrzeugführer und nach den veröffentlichten Verfahren.
Für die Nutzung des Flugplatzes ist PPR zwingend erforderlich.
Die Verfahrensanweisung für das Fliegen ohne Betriebsleitung (FoBL) finden Sie hier.
Anerkennung der Flugplatz-Betriebs-Ordnung
Mit Anflug, Start oder Landung auf dem Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) sowie mit dem Betreten des Flugplatzgeländes erkennen Sie die jeweils gültige Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO) als verbindlich an.
Die Nutzung des Flugplatzes erfolgt auf Grundlage der darin enthaltenen Regelungen.
Die aktuelle FBO finden Sie hier.
Landegebühr
Jede Landung auf dem Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) ist gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts oder einer anschließenden Abstellung.
Für jede Landung ist die jeweils gültige Landegebühr gemäß Flugplatz-Benutzungsordnung (FBO) zu entrichten. Auch Platzrunden mit Aufsetzen (Touch & Go) gelten als gebührenpflichtige Landung.
Zusätzliche Gebühren (z. B. Abstellgebühren) richten sich nach den Regelungen der FBO.
Die Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister AEROPS.
Ein eigenes AEROPS-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Aushang am Turm (C) befindet sich ein QR-Code, über den eine Zahlung auch ohne registriertes Konto möglich ist.
Weitere Informationen zu AEROPS finden Sie hier.
Eine Übersicht der aktuellen Lande- und Abstellgebühren finden Sie hier.
PPR-Regelung
Die Nutzung des Sonderlandeplatzes Lauterbach (EDFT) ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung (PPR) zulässig.
Die PPR-Freigabe ist vor der geplanten Landung über das PPR-Formular zu beantragen. Eine Nutzung des Flugplatzes ohne bestätigte PPR-Freigabe ist unzulässig.
Die PPR-Freigabe gilt erst als erteilt, wenn eine entsprechende Bestätigung durch den Flugplatzbetreiber vorliegt.
Bei Beantragung weniger als 24 Stunden vor der geplanten Landung kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden.
Kurzfristige Änderungen werden per E-Mail und/oder durch NOTAM bekannt gegeben.
Das PPR-Formular finden Sie hier.
Verstöße gegen die PPR-Regelung können zum Nutzungsverbot führen.
Anflug / Abflug
Der Flugplatz wird in der Regel ohne eingesetzte Betriebsleitung betrieben. An- und Abflüge erfolgen im Rahmen des Fliegens ohne Betriebsleitung (FoBL) in eigener Verantwortung der Luftfahrzeugführer.
Vor An- und Abflug haben sich Luftfahrzeugführer eigenverantwortlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste, der Rollwege und der Betriebsflächen zu überzeugen.
Die veröffentlichten Platzrunden, An- und Abflugverfahren sowie die Angaben der AIP VFR sind verbindlich einzuhalten.
Es sind konsequent Blindmeldungen auf der veröffentlichten Platzfrequenz abzugeben, auch wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug im Platzverkehr befindet.
Flüge zum und vom Sonderlandeplatz Lauterbach (EDFT) dürfen ausschließlich unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden.
Internationale Flüge sind nur innerhalb des Schengen-Raums zulässig.
Lärmschutz
Zum Schutz der Anwohner sind lärmmindernde Flugverfahren einzuhalten.
Der Überflug der Ortschaften Maar und Wernges während Start und Landung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Ortschaften sind mit einer Mindesthöhe von 2.000 ft AGL zu überfliegen.
Die veröffentlichten Platzrunden und Abflugverfahren sind verbindlich einzuhalten.
Abweichungen von diesen Regelungen sind nur aus Gründen der Flugsicherheit oder aufgrund meteorologischer Bedingungen zulässig.
PLATZDATEN / BETRIEBSINFORMATIONEN
Offizielle Veröffentlichungen
Hier: Aktuelle und verbindliche Angaben finden Sie im DFS AIP VFR




